Sie entscheiden sich bei dem Premium Solarglas für ein extrem belastbares und hochwertig produziertes Solarglas Modul - Made in Germany.
In unserem werkseigenen Labor mit Klimakammern sowie auf unserem Testgelände werden stetige Materialprüfungen und Produktionstests vorgenommen. Überwacht wird unsere Inspektionsabteilungen durch interne Qualitätsingenieure sowie regelmässige Fabrik Inspektionen der europäische Institution für Prüfung, Inspektion und Zertifizierung KIWA. Mit über 1.500 Mitarbeiter prüft KIWA die Fertigungs- und Prozessindustrie, öffentlichen und privaten Versorgungsunternehmen, Regierungsbehörden und internationalen Institutionen.
Zusätzlich zu unserer eigenen Produktgarantie bieten wir kostenfrei einen Komplettschutz gegen Brand, Hagel usw. an, diese können Sie hier aktivieren und nähere Infos erfahren.
1. Produktgewährleistung
Premium Solar GmbH, mit eingetragenem Firmensitz in der Konrad-Zuse-Straße 25, 99099 Erfurt, Deutschland, nachfolgend „Premium Solarglas” genannt, übernimmt die Gewährleistung dafür, dass ihre Photovoltaikmodule („PV-Module“) wie in der jeweils gültigen Produktliteratur beschrieben unter normalen Anwendungs-, Installations-, Nutzungs- und Wartungsbedingungen frei von Material- und Herstellungsfehler sind. Falls die PV-Module die gemäß dieser Produktliteratur zugesicherten Anforderungen nicht erfüllen, wird Premium Solarglas für einen Zeitraum von hundertzwanzig (120) Monaten ab dem Rechnungsdatum an den ursprünglichen Endkunden der PV-Module („der Kunde“) nach eigener Wahl das Produkt entweder reparieren bzw. Ersatz-PV-Module zur Verfügung stellen oder den vom Kunden gezahlten Kaufpreis („den Kaufpreis“) zurückerstatten. Für das in Serie produzierte Premium Solarglasmodul PS-XXX (XXX stehen für die Leistungsangabe) wird der Zeitraum von 120 auf 360 Monate verlängert, sofern die installierte Nennleistung beim Einspeisepunkt unter 10.00 kWp beträgt. Installationskosten werden nicht übernommen. Lediglich visuell wahrnehmbare Abweichungen, wie Ausbleichen oder Verfärbungen von Folie, Glas, Verbinder oder Zellen, Anschmutzung, Kratzer, Abnutzungsspuren usw. welche die Funktionsfähigkeit des PV-Moduls nicht beeinträchtigen, stellen keine Mängel dar.
2. Nominalleistungsgarantie (Herstellergarantie)
Für ihre PV-Module garantiert Premium Solar als Hersteller: Wenn innerhalb (a) der ersten zehn Jahre ab dem Datum des Verkaufs an den Kunden bei (einem) PV-Modul(en) die abgegebene Leistung bei Standardtestbedingungen1 niedriger ist als neunzig Prozent der Mindestnominalleistung laut Angabe in der Produktliteratur von Premium Solar zum Zeitpunkt des Verkaufs, oder (b) wenn innerhalb von dreißig Jahren ab dem Datum des Verkaufs an den Kunden bei (einem) PV-Modul(en) die abgegebene Leistung bei Standardtestbedingungen1 niedriger ist als achtzig Prozent der Mindestnominalleistung laut Angabe in der jeweils gültigen Produktliteratur, wird, vorausgesetzt, dass ein solcher Leistungsverlust nach alleinigem Ermessen von Premium Solar einzig und allein auf Material- oder Herstellungsmängeln beruht, durch Premium Solar ein solcher Leistungsverlust ersetzt, indem nach Wahl von Premium Solar dem Kunden entweder zusätzliche PV-Module zur Kompensation des Leistungsverlusts bereitgestellt werden, oder indem das/die defekte(n) PV-Modul(e) repariert wird bzw. Ersatz-PV-Module zur Verfügung gestellt werden, oder indem der Kaufpreis unter Berücksichtigung einer jährlichen Abschreibung von vier Prozent vom ursprünglichen Kaufpreis zurückerstattet wird. Installationskosten werden nicht übernommen. Die in diesem Abschnitt 2 aufgeführten Ansprüche sind die einzigen und ausschließlichen Ansprüche aus dieser Nominalleistungsgarantie.
3. Ausschlüsse und Beschränkungen.
a) Die Produktgewährleistung und die Nominalleistungsgarantie gelten nicht für PV-Module, die nach Beurteilung von Premium Solar folgendem ausgesetzt wurden:
• unsachgemäße oder missbräuchliche Verwendung, fahrlässiges Verhalten oder Unfall;
• durch den Endkunden oder Dritte nicht sach- und fachgerecht gelagert oder transportiert wurden,
• Umbau, unsachgemäße Installation oder Anwendung;
• Nichtbeachtung des Sicherheits-, Installations- und Betriebshandbuchs von Premium Solar;
• Montage, Reparatur oder Modifikationen, die nicht durch autorisierte Servicetechniker von Premium Solar vorgenommen wurden;
• Überspannung durch Leistungsausfall, Blitzschlag, Überschwemmung, Brand, Unfallschäden oder andere Ereignisse, die von Premium Solar nicht beeinflusst werden können.
• Auf Anfrage von Premium Solarglas sind weitere Unterlagen (z. B. Fotos, Aufzeichnungen, Rechnung, Lieferschein) zur Verfügung zu stellen.
b) Jegliche Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Typen- oder Seriennummer des PV-Moduls geändert, vom Modul entfernt oder unleserlich gemacht wurde.
4. Haftungsbeschränkung
Premium Solar ist unter keinen Umständen zu weiterem Schadensersatz gleich aus welchem Grund verpflichtet, insbesondere nicht für Begleitschäden und mittelbare Schäden. Nutzungs-, Gewinn-, Produktions- und Einkommensverluste sind somit ausdrücklich und unbeschränkt ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Personenschäden oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens einer vereinbarten Beschaffenheit und für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder Produkthaftungsgesetz bzw. anderer zwingender Gesetze. Die Nominalleistungsgarantie aus Ziffer 2 dieser Urkunde gilt zusätzlich zu und nicht anstatt der Gewährleistungen des jeweiligen Verkäufers der PV-Module gegenüber dem Kunden.
5. Geltendmachung des Anspruchs
Die Ansprüche aus dieser Urkunde können an einen neuen Eigentümer des Grundstücks, auf dem das/die PV-Modul(e) ursprünglich installiert wurde(n), übertragen werden, jedoch unter der Voraussetzung, dass das/die PV-Modul(e) weiterhin an dem Standort, an dem es/sie ursprünglich installiert wurde(n) installiert bleibt bzw. bleiben.
Wenn der Kunde der Meinung ist, dass er einen berechtigten Anspruch gemäß diesen Bedingungen hat, muss er unverzüglich (a) den Händler, der dem Kunden die PV-Module verkauft hat und eine solche Anspruchsanzeige direkt an Premium Solar GmbH, Konrad-Zuse-Straße 25, D-99099 Erfurt senden. Dieser schriftlichen Mitteilung hat der Kunde einen Kaufbeleg zum Nachweis des Erwerbsdatums des/der PV-Modul(e) sowie ein Mess- & Prüfprotokoll von einem Fachunternehmer beizulegen. Der Kunde stellt alle weiteren eventuell von Premium Solar geforderten Nachweise zur Verfügung, um die Gültigkeit des Anspruchs zu belegen.
Tritt ein offensichtlicher Garantiefall (d. h. ein Garantiefall, der so offen zutage liegt, dass er dem Endkunden ohne besonderen Aufwand und ohne eine sachkundige Untersuchung auffällt) auf, hat der Endkunde den Garantiefall gegenüber Premium Solarglas unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
Gegebenenfalls wird der jeweilige Fachhändler oder Vertriebspartner dem Kunden Hinweise zur Abwicklung des Anspruchs geben. Falls diesbezüglich weitere Unterstützung erforderlich ist, kann der Kunde bei Premium Solar schriftlich weitere Instruktionen anfordern. Eine Rücksendung von PV-Modulen ist erst nach Erhalt der schriftlichen Zustimmung von Premium Solar zulässig.
6. Streitigkeiten
Jegliche Rechtsmittel im Zusammenhang mit der Nominalleistungsgarantie gemäß Ziffer 2 müssen spätestens innerhalb eines Jahres nach Entstehen des Anspruchs oder nach dessen Entdeckung durch den Kunden angestrengt werden.
7. Verschiedene Bestimmungen.
Die Reparatur oder der Austausch der PV-Module oder die Lieferung zusätzlicher PV-Module bewirkt weder eine Erneuerung der Produktgewährleistung oder Nominalleistungsgarantie noch eine Verlängerung der ursprünglichen Dauer der Produktgewährleistung oder Nominalleistungsgarantie.
Alle ausgetauschten PV-Module gehen in das Eigentum von Premium Solar über. Premium Solar ist berechtigt, einen anderen Typ von PV-Modulen zu liefern (unterschiedliche Größe, Solarzellen, Gläser, Folie, Farbe, Form und/oder Leistungsparameter), falls zum Zeitpunkt des Anspruchs die reklamierten PV-Module nicht mehr von Premium Solar hergestellt werden. Für die Zwecke von Ziffer 1 (Produktgewährleistung) und Ziffer 2 (Nominalleistungsgarantie) wird Premium Solar den Kaufpreis eines PV-Moduls angemessen bestimmen, wenn ein separater Preis für das PV-Modul nicht vereinbart wurde, indem Premium Solar auf verfügbare Branchenveröffentlichungen mit Preisangaben für vergleichbare PV-Module für das Verkaufsjahr Bezug nimmt.
Diese Garantiebedingungen unterliegen deutschem Recht. Die Anwendung zwingender gesetzlicher Bestimmungen, von denen nach der Rechtsordnung des Landes, in dem der Endkunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht zulasten des Endkunden durch Vereinbarung abgewichen werden darf, bleiben durch diese Rechtswahl unberührt (Art 6 Abs. 2 ROM I-VO). Die vorstehende Rechtswahl gilt zudem dann nicht, sofern und soweit der Endkunde Konsument im Sinne der schweizerischen Gesetzgebung ist und sich auf die Anwendung des schweizerischen Rechts berufen kann.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) wird ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
1: Die Messungen werden gemäß einer Kalibrierung der Messeinrichtung entsprechend der Kalibrierungs- und Teststandards von Premium Solarglas zum Zeitpunkt der Herstellung des PV-Moduls durchgeführt. Der Kalibrierungsstandard von Premium Solarglas entspricht dabei den Normen internationaler, für diesen Zweck akkreditierter Institute.
Stand Mai 2018. Daten gültig für alle Module mit der Serialnummer: PSG-XXX.
Premium Solarglas GmbH | Konrad-Zuse-Straße 25 | 99099 Erfurt | 01.2011